Rechtehinweis zum Werk von Rainer Werner Fassbinder

Auch wenn der Filmemacher und Theaterautor seit über 30 Jahren tot ist, sind sämtliche Werke und Titel der Werke von Rainer Werner Fassbinder urheberrechtlich geschützt. Außerdem wirken die Persönlichkeitsrechte von R.W. Fassbinder auch nach seinem Tod fort. Schutzrechte bestehen zudem in Form von eingetragenen Marken (z.B. „Rainer Werner Fassbinder“ und „Fassbinder“). Hinsichtlich der international und national eingetragenen Schutzrechte sowie zu Fragen der Persönlichkeitsrechte und Werkverwertung außerhalb des Aufführungsrechtes informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage der Rainer Werner Fassbinder Foundation: www.fassbinderfoundation.de

Da wir in letzter Zeit vermehrt mit Verletzungen o.g. Rechte konfrontiert wurden, lesen Sie hier die Voraussetzungen einer Bühnenaufführung der unten aufgeführten Werke von Rainer Werner Fassbinder:

  • Einholung der Rechte per Aufführungsvertrag;
  • - sämtliche Werke können nur werkgetreu genutzt werden, d.h. Änderungen des Titels, Umstellungen, Streichungen oder Hinzufügungen von Szenen, Figuren oder Texten jeglicher Art sind zu unterlassen.

Jede Verletzung o.g. Regeln wird von uns sowie den Rechteinhabern konsequent verfolgt. Eine Rechtsverletzung kann hierbei nicht nur Unterlassungs- sondern insbesondere auch Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung: theater[at]verlagderautoren.de

Ihr Verlag der Autoren